Allgemeine Geschäftsbedingungen
SuperPack Verkaufsbedingungen
I. Zahlung
- Unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Diese Bedingungen gelten für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Sie gelten spätestens mit erster Entgegennahme von Ware als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Besteller unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich.
- Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsverbindungen können nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns getroffen werden. Mündliche Abreden, Änderungen oder Ergänzungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
II. Angebote und Vertragsabschlüsse
Unsere Angebote sind bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung stets freibleibend und unverbindlich. Qualitative und mengenmäßige Abweichungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Annahmeerklärungen und Bestellungen werden erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich oder per Telefax bestätigt werden.
III. Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt ab Werk und gilt mit der versandbereiten Bereitstellung und entsprechenden Mitteilung an den Besteller als bewirkt. Lieferungsmöglichkeiten und Einschränkung der zu liefernden Mengen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Mengen- und Gewichtsdifferenzen und / oder Mängelrügen müssen sofort bei Übernahme der Ware fernmündlich oder fernschriftlich geltend gemacht werden. Reklamationen müssen spätestens innerhalb 24 Stunden geltend gemacht werden und befreien nicht von der Verpflichtung zur sachgemäßen Behandlung der Ware.
Liefertermine sind unverbindlich. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag und gibt auch keinen Anspruch auf Schadenersatz aus irgendeinem Grunde, insbesondere nicht wegen Verzuges. Ereignisse höherer Gewalt, ferner Verkehrs- und Betriebsstörungen, wie auch Wagen- und Brennstoffmangel, sowie Störungen bei Zulieferungsbetrieben, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern, befreien die Verkäuferin von ihrer Lieferungspflicht für die Dauer der eingetretenen Störung und ihrer Auswirkung.
IV. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur restlosen Begleichung sämtlicher, auch der künftig anstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer darf sie zwar im normalen Geschäftsgang veräußern, sie jedoch weder verpfänden, noch sicherungsübereignen oder über sie in sonstiger Weise verfügen. Wir sind bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder bei Zahlungsverzug sowie bei Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens berechtigt, die Ware jederzeit auch ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung insoweit zurückverlangen, als es zur Deckung aller unserer Forderungen erforderlich erscheint. Wir sind zu diesem Zweck berechtigt, die Räume zu betreten, in denen die Ware einlagert.
Wird die Ware ganz oder teilweise veräußert, so gehen alle aus dem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehenden Forderungen zur Sicherung auf uns über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung mit uns oder Dritten bedarf. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er bis auf Widerruf ermächtigt, die auf uns sicherungshalber übergegangenen Forderungen einzuziehen. Vom Widerruf dieser Einzugsermächtigung können wir insbesondere Gebrauch machen, wenn ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers auftreten. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen; wir können den Schuldnern die Abtretung anzeigen.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn unsere einzelnen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Unser Eigentumsvorbehalt an der Ware ist in der Ware auflösend bedingt, so dass mit vollständiger Erfüllung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (einschließlich sämtlicher Salden aus Kontokorrent) das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer übergeht.
V. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen behalten wir uns vor, Mahngebühren und Verzugszinsen - 9% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank - zu berechnen.
VI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie ausschließender Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Tostedt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsverbindungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
SuperPack GmbH, Nordholz - Wurster Nordseeküste
Stand: 2020